Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19356
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06 (https://dejure.org/2010,19356)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.01.2010 - 1 L 222/06 (https://dejure.org/2010,19356)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 1 L 222/06 (https://dejure.org/2010,19356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem PflegeG MV; die Verfassungskonformität einer Rechtsnorm begründet kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Verfassungsmäßigkeit der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem PflegeG MV; die Verfassungskonformität einer Rechtsnorm begründet kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
    Besondere Schwierigkeiten weist die Rechtssache aber auch dann auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung trägt, begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung geben, die sich nicht ohne weiteres im Zulassungsverfahren, das nicht die Aufgabe hat, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen, klären lassen, sondern die Durchführung des Berufungsverfahrens erfordern (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97 -, NVwZ 2001, 448 - zitiert nach juris).

    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 L 414/05).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
    Die vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor bzw. sind nicht hinreichend dargelegt; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642 - zitiert nach juris, sowie zuletzt BVerfG, Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, S. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
    Ob eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, wird sich häufig schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
    Die vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor bzw. sind nicht hinreichend dargelegt; dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642 - zitiert nach juris, sowie zuletzt BVerfG, Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, S. 30 m.w.N.).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 P 6/04 R

    Pflegeversicherung - öffentliche Investitionskostenförderung - nachträglicher

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
    Der Kläger beruft sich zu alledem maßgeblich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Januar 2006 - B 3 P 6/04 R - (juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05

    Leistungen für Selbständige (hier: Rechtsanwalt) gemäß § 13a USG

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
    Eine Zulassung der Berufung wegen rechtlicher Schwierigkeiten kommt insoweit auch in Betracht, wenn die rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und eine faire Verfahrensgestaltung eine weitere Erörterung mit den Beteiligten angezeigt erscheinen lassen oder wenn die Sichtung von Rechtsprechung und Literatur und die Meinungsbildung im Senat einen Aufwand erfordern, der dem auf eine zügige Entscheidung angelegten Zulassungsverfahren nicht mehr angemessen ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97 -, a.a.O.; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 L 414/05).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99

    Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998 - 1 M 17/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Eilverfahren; Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06
    Bezogen auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wären Darlegungen (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) dazu erforderlich gewesen, dass die Rechtssache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (OVG Greifwald, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98 -, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht